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Alkoholabhängigkeit behandeln » Entzug


--- Bestandteile des Entzugs gemäß der "Suchtvereinbarung" von 1978 sind ---

1.) ENTGIFTUNG (akutmedizinische Versorgung) und

2.) ENTWÖHNUNG (sozialmedizinische und psychotherapeutische Betreuung)

...als ambulante oder stationäre Form der medizinischen Rehabilitation.

Entgiftung

+++ Selbstentzug oder stationäre Entgiftung?

Der körperliche Entzug (die Entgiftung) sollte in jedem Fall unter ärztlicher Aufsicht, am besten aber stationär in einer Suchtfachklinik erfolgen. Da bestimmte Begleiterscheinungen des Entzugs - wie Delirien, Krampfanfälle, Kreislaufschwäche und Depressionen - lebensgefährlich sein können, ist von einem Selbstentzug oder vom 'Runtertrinken' zu Hause dringend abzuraten!!!

Bei einem Krampfanfall während des Entzugs verlieren viele Alkoholkranke das Bewusstsein; einige ersticken an ihrem Erbrochenen. Das Entzugsdelirium ist von Wahnvorstellungen begleitet, die manche Betroffene bis zum Äußersten treiben. Sie werden für sich und ihre Umwelt zu einer ernsthaften Bedrohung. Diese Halluzinationen sind nicht durch einen erneuten Alkoholkonsum, sondern nur noch durch Medikamente aufzulösen!

Wichtig: Informationen zum Selbstentzug »

Suchtfachkliniken bundesweit »

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+++ In welchen Fällen sollte dringend stationär entgiftet werden?

* Suizidgefahr
* Polytoxikomanie (Mehrfachabhängigkeit von Medikamenten oder Drogen)
* Schwere Entzüge in der Vergangenheit (v.a. mit Krämpfen und Anfällen)
* Gescheiterte ambulante Entzüge in der Vergangenheit
* Schlechter Allgemeinzustand
* Körperliche Erkrankungen
* Psychische Probleme
* Verwirrtheit oder Halluzinationen
* Neigung zum Erbrechen

Wichtig: Schon beim geringsten Zweifel immer stationär entgiften! Fehleinschätzungen können tödlich enden.

Das Angebot therapeutischer Einrichtungen »

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+++ Entzug in der Klinik

Jeder Arzt kann auf Wunsch des Betroffenen die stationäre Einweisung in ein Krankenhaus einleiten. Die Entgiftung erfolgt meist in Entzugskliniken oder in den zuständigen Abteilungen der psychiatrischen Landeskliniken oder der Allgemeinkrankenhäuser. Die Überweisung muss dann nur noch vom zuständigen Rentenversicherungsträger genehmigt werden. Leider sind nicht immer sofort freie Betten vorhanden, so dass bis zur Entgiftung im ungünstigsten Fall einige Wochen vergehen können.

Ein Klinikaufenthalt hat neben der ärztlichen Überwachung den Vorteil, dass parallel zur Entgiftung mit einer psychotherapeutischen Unterstützung begonnen werden kann. Wichtig ist auch, dass der Alkoholkranke von seinem täglichen Umfeld losgelöst ist, das oftmals suchtbegünstigend auf ihn eingewirkt hat.

Im Gegensatz zum Personal in vielen 'normalen' Krankenhäusern hat man in der Entzugsklinik Verständnis für die Probleme des Alkoholkranken. Alles ist darauf ausgerichtet, den Kranken zur Ruhe kommen zu lassen und während der schlimmsten Zeit rund um die Uhr ärztlich und emotional zu betreuen. Hier gibt es keine Vorurteile, Ausgrenzungen und Demütigungen wie in der Welt 'draußen'.

Leider werden im Anschluss an den Entzug von den Leistungsträgern statt 6 Monaten oft nur noch 4 Monate Entwöhnungsbehandlung bewilligt. Dadurch verschlechtert sich vor allem die Prognose für Abhängige, die weniger stabil sind (z.B. mit psychischen Problemen, mehreren Rückfällen, einem schlechten sozialen Umfeld). Oft werden solche Patienten an Kliniken verwiesen, die Rückfälle bzw. Verstöße gegen das stationäre 'Trinkverbot' mit 'Rausschmiss' ahnden, also besonders rigide organisiert sind. Nach einer solchen vorzeitigen Entlassung stürzen viele Süchtige wieder vollkommen ab. Sie sind in der Folge weniger bereit und in der Lage, sich noch einmal einer Therapie zu unterziehen, und bekommen auch selten erneut einen guten Therapieplatz.

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+++ Wer trägt die Kosten?

Die Kosten tragen die Krankenkassen oder die Institutionen der Sozialhilfe (Stichwort: "Krankenhilfe").

+++ Wie lange dauert der Entzug?

Die Entzugserscheinungen sind in der Regel nach 24 Stunden am schlimmsten, nach 3 Tagen ist das Gröbste meist ausgestanden. Besteht jedoch eine Mehrfachabhängigkeit (z.B. eine zusätzliche Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit), dauert der Entzug wesentlich länger. Nach 7-13 Tagen sind die meisten körperlichen Symptome verschwunden. Die psychischen Entzugserscheinungen bestehen jedoch in der Regel über längere Zeit fort.

Eine Entzugsbehandlung wird meist für die Dauer von 2 Wochen bewilligt; einige Krankenkassen räumen mehr Zeit ein ('Motivierungsphase').

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+++ Körperliche Entzugserscheinungen

Zittern, Schwitzen oder Frieren, Übelkeit, Brechreiz, Kribbeln in den Extremitäten, Kreislaufprobleme, Schwächeanfälle, Koordinationsstörungen, Sehstörungen, Kopf-, Magen- und Gliederschmerzen, Durchfall, Herzrasen, Mundtrockenheit, Artikulationsstörungen, Juckreiz

+++ Psychische Entzugserscheinungen

Extreme Angst, Unruhe, Nervosität, Anspannung, verminderte Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnisschwäche, Depressionen, Aggressionen, Schlaflosigkeit, Bewusstseinstrübungen, Wahrnehmungsstörungen mit Halluzinationen, Verfolgungswahn und/oder Delirien...

+++ Gefährliche Entzugserscheinungen

Krampfanfälle, Delirium Tremens

Große Krampfanfälle ('Grand Mal') können tödlich enden. Die Betroffenen stürzen wie ein Stein zu Boden und können sich dabei ernstlich verletzen, weil ihnen jegliche Kontrolle über ihren Körper abhanden gekommen ist.

Das Entzugssyndrom mit Delir und/oder Krampfanfall dauert länger als das einfache Entzugssyndrom. Es bedarf einer konsequenten medikamentösen Behandlung und Überwachung sowie der ständigen diagnostischen Kontrolle, um z. B. Kopfverletzungen nach Stürzen nicht zu übersehen.

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+++ Risikoabschätzung über die Komplikationen des Alkoholentzugs

--- Risikofaktoren für ein Entzugssyndrom sind (laut APA 2002) ---

- Sehr hoher Alkoholkonsum oder Toleranzentwicklung
- Früheres Entzugssyndrom mit Delir
- Begleitkonsum von anderen Suchtmitteln
- Körperliche oder psychiatrische Komorbidität
- Wiederholte Misserfolge ambulanter Abstinenzversuche

Zur Risikoabschätzung wird in Deutschland vor allem die Alkohol-Entzugsskala (AES-Skala) von Wetterling verwendet. Im internationalen Raum kommt die CIWA-A-Skala von Sullivan et al. am häufigsten zur Anwendung.

AES-Skala: Wetterling T, Kanitz RD, Besters B, Fischer D, Zerfass B, John U, Spranger H, Driessen M (1997) A new rating scale for the assessment of the alcohol-withdrawal syndrome). Alcohol Alcohol 32:753-60

CIWA-A-Skala: Sullivan JT, Sykora K, Schneiderman J, Naranjo CA, Sellers EM (1989) Assessment of alcohol withdrawal: the revised clinical institute withdrawal assessment for alcohol scale. British Journal of Addiction; 84:1353-1357.

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Entwöhnung

+++ Die Hintergründe ...

Nach dem körperlichen Entzug bleibt die psychische Abhängigkeit meist noch über Monate und Jahre schmerzhaft spürbar. Da das 'Suchtgedächtnis' und somit die Alkoholabhängigkeit lebenslang bestehen bleiben, muss jeder Betroffene lernen, in Zukunft trotz Einschränkungen zufrieden zu leben. Dabei hilft eine umfangreiche Entwöhnungsbehandlung über mehrere (in der Regel 4-6) Monate. Sie dient der körperlichen und psychischen Rehabilitation und soll die Wiedereingliederung in das gewohnte Umfeld erleichtern.

Im Zuge der Sparmaßnahmen der Gesundheitsreform werden in letzter Zeit leider immer häufiger nur noch ambulante oder Kurzzeittherapien bewilligt (6-8 Wochen). Nur noch wenige 'Rückfällige' kommen in den Genuss mehrerer 'guter' Therapien. Dadurch verschlechtert sich die Situation Abhängiger in Deutschland dauerhaft. Außerdem entstehen der Gesellschaft durch die Folgen unzureichend behandelter Sucht langfristig erheblich höhere Kosten als durch hochwertige Therapien.

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+++ Wann?

* ... sollte sich möglichst nahtlos an die Entgiftung anschließen

+++ Wo?

* Ambulante Reha: in einer anerkannten Psychosozialen Beratungsstelle

* Stationäre Reha: in einer spezialisierten Fachklinik bzw. der Entwöhnungsabteilung; Liste stationärer Einrichtungen


+++ Stationäre Entwöhnung

Großes therapeutisches Angebot:

Einzel- und Gruppentherapie, Arbeitstherapie, Gestaltungstherapie, Sport, Entspannung und Körpertherapie, Kontakt zu Selbsthilfegruppen, soziale Begleitung, Übungen zur Wiedereingliederung, Rückfallprophylaxe und gute medizinische Betreuung

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+++ Ambulante Entwöhnung

Bei Haus- oder Fachärzten, Suchtberatungen und den Suchtambulanzen der psychiatrischen Kliniken


--- Pro ambulant ---

1.) Das gewohnte Umfeld (Familie, Freunde, Arbeit) bleibt erhalten und kann integriert werden.

2.) Therapie und Alltag greifen ineinander; Probleme können sofort besprochen werden

3.) Der Arbeitsplatz muss nicht verlassen werden

4.) Bei Rückfallgefährdung nach dem Entzug ist eine schnelle alltagsnahe Intervention möglich

5.) Die Behandlung ist kostengünstiger


--- Kontra ambulant ---

1.) Suchtverstärkende und -erhaltende Faktoren im sozialen Umfeld bleiben erhalten (trinkende Freunde etc.)

2.) Gruppentherapie und geregelter Kontakt zu Selbsthilfegruppen nicht überall gewährleistet

3.) Keine medizinische 'Rund-um-Betreuung'

4.) Geringeres therapeutisches Angebot als in der Klinik


+++ Integrierte stationär-ambulante Rehabilitation

z.B. 12 Wochen stationär, 26 Wochen ambulant möglich

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+++ Kosten und Leistungen?

* ... trägt entweder der zuständige Rentenversicherungsträger (LVA, BfA) oder die Krankenkasse bzw. das Sozialamt (Eingliederungsbeihilfe).

* Jeder von Alkohol, Medikamenten oder Drogen Abhängige hat ein Recht auf Behandlung, denn Sucht ist nach internationaler Diagnostik und der Rechtsprechung der obersten Gerichte eine behandlungsbedürftige Krankheit.

* Der Anspruch auf Finanzierung ist per Gesetz einklagbar.

* Sozialhilfeempfänger und Kassenpatienten werden per Gesetz gleich behandelt.

* Der Kostenträger bestimmt zwar Art, Dauer und Ort der Entwöhnungsbehandlung unter Berücksichtigung der Schwere der Krankheit und der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen, muss dabei aber die im Sozialbericht formulierten Wünsche der Betroffenen angemessen berücksichtigen (laut § 2 der Suchtvereinbarung (PDF) von 1978).

* Zuzahlungen müssen in der Regel nicht geleistet werden.

* Übergangsgeld wird zu geringeren Sätzen weiterhin gewährt.

* Bei stationären Entwöhnungsbehandlungen ist eine Anrechnung des Jahresurlaubs durch den Arbeitgeber im Regelfall nicht statthaft.

* Wenn ältere Betroffene, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, von den Leistungen ausgeschlossen werden, muss die Krankenkasse die Kosten tragen.

* Wiederholungsbehandlungen sind im Abstand von vier Jahren grundsätzlich, bei Suchtkranken aber auch früher möglich, denn Rückfälle gehören zum Krankheitsbild. Allerdings werden dann meist nur noch kürzere Zeiten bewilligt.

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+++ Beratung

* Es ist ratsam, sich vorher ausführlich beraten zu lassen, welche Entwöhnungstherapie am besten geeignet ist.

* Beratung findet statt im Krankenhaus (Sozialdienst), bei der örtlichen Psychosozialen Beratungsstelle (Gesundheitsamt, Caritas, Diakonie etc.) und in Selbsthilfegruppen. Links.

+++ Voraussetzungen und Antragsverfahren

1.) Mindest-Versicherungszeiten/ Beitragszahlungen

---> bei der Versicherung nachfragen

2.) Medizinisches Gutachten, das die Notwendigkeit der Entwöhnung bestätigt

---> bei Arzt oder Beratungsstelle nachfragen

3.) Sozialbericht

---> bei Beratungsstelle oder Sozialdienst nachfragen

4.) Antrag

---> bei Beratungsstelle oder Sozialdienst nachfragen

---> Vollständige Unterlagen einreichen!

---> Wenn über den Antrag nicht innerhalb von 6 Wochen entschieden ist, muss die LVA vorleisten!

Mehr Infos zum Antrag »

5.) 'Motivation'

Die Kostenträger (besonders die Rentenversicherer) fordern von den Betroffenen ein Minimum an 'Motivation' = Krankheitseinsicht und den Mut zur Therapie und Nachsorge. Selbsthilfegruppen beraten diesbezüglich.

6.) Wiedereingliederung ins Arbeitsleben

Um eine Rehabilitation in einer Fachklinik bewilligt zu bekommen, "...muss die Aussicht bestehen, dass nach der Entwöhnungsbehandlung die Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben wieder gegeben ist. Dies kann auch bei Arbeitslosigkeit gegeben sein, denn gerade die stationäre Behandlung (Arbeitstherapie, Praktika) verbessert die Chancen erheblich!" Fehlt es hier an einer günstigen Prognose, müssen statt der Rentenversicherer die Krankenkasse und die Sozialhilfeträger die Behandlung bezahlen.

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Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Rentenversicherung die Kosten. Ablehnende Entscheidungen müssen begründet werden; dagegen ist ein kostenfreier Widerspruch möglich. Die Chancen stehen in der Regel gut.

--- Geringere Chancen für die Bewilligung haben Patienten mit ---

* höherem Lebensalter,

* langjähriger Abhängigkeit,

* wiederholter Antragstellung (mehrere Rückfälle, Therapieabbrüche, 'Drehtürpatienten'),

* 'mangelnder Motivation',

* Arbeitslosenstatus,

* instabiler sozialer Situation (Obdachlosigkeit, wechselnden Wohnungen),

* somatischem und psychosomatischem Befund (psychischen Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen...)

(Quelle: Weissinger 1997)

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+++ Das Beratungsgespräch

Auf der Beratungsstelle oder beim Sozialdienst wird gemeinsam mit dem Betroffenen geklärt, welche Therapie am besten geeignet ist. Wichtige Kriterien dabei sind: Art, Ort und Dauer.


--- Was muss geklärt werden? ---

* Ambulante Entwöhnung und/ oder Behandlung in einer Klinik?

* Behandlungsdauer?

* Klinik vor Ort oder in größerer Entfernung?

* Welcher Klinik-Typ?

---> Reine Frauen- oder Männer-Klinik, größere oder kleinere Klinik, mit welchem Behandlungsspektrum? - vorher genau informieren!

Der Klinikwunsch des Betroffenen wird im Sozialbericht erfasst und ist für den Kostenträger verbindlich. Eine Ablehnung muss vom Kostenträger begründet werden. Ein Widerspruch ist möglich.

Quelle »

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+++ Aufnahmeantrag für eine Therapie

* ... in Absprache mit der Beratungsstelle

* ... Anschriften der Beratungsstellen zu erfragen bei den

1.) Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege

(Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband u. a.),

2.) Abstinenzverbänden (Adressen hier)

3.) Sozial- und Gesundheitsämtern

* ... ausgefüllten ANTRAGSVORDRUCK mit einem ärztlichen GUTACHTEN und einem SOZIALBERICHT (von der Beratungsstelle für Suchtkranke anzufertigen) bei dem jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen.

* ... Ist der Rentenversicherungsträger nicht zuständig, wird die Zuständigkeit der Krankenkasse geprüft
bzw. Sozialhilfe in Anspruch genommen.

* ... Die Versicherungszeiten sollten vorher bei der zuständigen Krankenkasse in den Antragsvordruck eingetragen werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

* ... Auch 'Eilverfahren' sind möglich.

* ... Vorsicht: Einige Privatkrankenkassen haben 'Sucht' aus ihren Leistungen ausgeschlossen! Privat Zahlende setzen sich über die Beratungsstelle direkt mit der Klinik in Verbindung.

Quelle und aktuelle Infos im Gesundheitswesen »

Schriftenreihe der BAG für Rehabilitation (als PDF) »
zu den Themen Zuzahlungen, Behandlungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen

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Therapeutische Einrichtungen für Entzug und Entwöhnung

+++ Suchtfachkliniken

Jahresstatistik der Beratungs- und Behandlungsstellen »

Suchtfachkliniken bundesweit »

* ... Leider wird nur ein kleiner Teil der Suchtkranken in einer Fachklinik behandelt, weil Therapien nicht bewilligt werden oder diese Alternative gar nicht bekannt ist.

* ... Bereits stark körperlich und geistig erkrankte Abhängige und 'Drehtürpatienten' kommen in der Regel nicht in den Genuss einer Behandlung in der 'teuren' Fachklinik. Sie werden eher in Pflegeheime, Psychiatrien und Obdachlosenheime 'abgeschoben', ohne eine nennenswerte Rehabilitationsbehandlung zu erfahren.

* ... 'Gute' Kliniken stehen dagegen meist nur 'guten', 'pflegeleichten' Alkoholikern zur Verfügung.

* ... Bis zur Aufnahme in der Suchtfachklinik müssen oft Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten eingeplant werden.

* ... Viele Abhängige werden nicht in einer Klinik in Wohnortnähe behandelt, sondern vom Leistungsträger in Kliniken geschickt, die gerade 'Bedarf' haben. Das wirkt sich negativ auf Motivation und Heilung aus, weil Verwandte und Freunde nicht zu Besuch kommen können. Der Kontakt zu örtlichen Selbsthilfegruppen reißt ab, und eine gute Nachsorge vom selben Arzt/Therapeuten ist nicht gewährleistet. Andererseits kann ein Wechsel der Umgebung aber auch von Vorteil sein, wenn der Freundeskreis vorwiegend aus anderen Alkoholikern bestand. Manchmal sind weiter entfernte Kliniken auch größer und besser ausgestattet als Kliniken 'vor Ort'.

* ... Nach der Entgiftung werden viele Patienten nicht in derselben Klinik weiterbehandelt ('entwöhnt'), obwohl das durchaus möglich wäre, sondern entlassen und nach einer Wartezeit woanders weiterbehandelt. In dieser Zeit werden viele Abhängige rückfällig. Auch die Gewöhnung an neue Kliniken stellt eine psychische Belastung dar, die den Prozess der Entwöhnung weiter gefährdet.

* ... Eine Änderung des Suchtverhaltens braucht Zeit und 'Kompetenzen' im Umgang mit der Krankheit, die in den verschiedensten therapeutischen Maßnahmen vermittelt werden...

Bettengruppe

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--- Zu den Behandlungs-Angeboten zählen ---

1.) Informationen über die Krankheit und Motivationsarbeit in der Gruppe (ein- bis mehrmals pro Woche)

2.) Einzeltherapeutische Sitzungen (fast täglich)

3.) Gruppentherapie (fast täglich)

4.) Entspannungsübungen, Körpertherapie, Musik- und Tanztherapie, Autogenes Training, Kunst, Sport (gegen Schlafstörungen, Unruhe, Stress)

5.) Kognitives Training ('Brainjogging')

6.) Sozialtherapeutische Unterstützung (Hilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Schuldenregulierung, strafrechtliche Unterstützung...)

7.) Bereitstellung sozialer Kontakte (Verbindungen zu internen und externen Selbsthilfegruppen, 'Ehemaligentreffen'...)

8.) Angehörigenseminare, Paar- und Familientherapie

9.) Medizinische Betreuung auf hohem Niveau (auch zur Suizidprävention, zum Erkennen erster Zeichen von Demenz, Leberschäden, Depressionsbehandlung)

10.) Rückfallprävention (Rollenspiele, Verhaltenstherapie, 'Realitätstraining' im alten Umfeld (z.B. Lieblingskneipe))

* Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Therapeuten und Betroffenen ist das A und O für eine erfolgreiche Entwöhnung. Alle Behandlungsschritte werden dabei gemeinsam geplant und absolviert.

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+++ Selbsthilfeorganisationen

Der Weg in die Abstinenz ist lang und steinig. Oftmals können Angehörige und Freunde die Veränderungen nicht nachvollziehen, die jede Etappe auf diesem Weg mit sich bringt. Da kann es helfen, sich mit Menschen zu unterhalten, die dasselbe durchmachen oder schon hinter sich haben. Ohne die Unterstützung von 'Gleichgesinnten' ist das 'Durchhalten' erfahrungsgemäß viel schwerer. Ein frühzeitiger Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe ist daher nahezu unerlässlich für dauerhafte Abstinenz, weil sonst die nötige 'Rückendeckung' fehlt. Gerade in Krisen, die eine große Rückfallgefahr bergen, können andere 'Trockene' mit Rat und Tat zur Seite stehen. Allerdings sollte es eine Gruppe sein, in der man sich wohl fühlt, und mit deren Zielen man sich identifizieren kann.

Die Anonymen Alkoholiker haben beispielsweise einen christlichen Hintergrund. Ihr Programm basiert auf 12 Schritten.

Hier finden Sie Links zu allen großen Selbsthilfeorganisationen »

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+++ Entgiftungsstationen psychiatrischer Kliniken

* Die Entgiftung dauert in der Regel 1-2 Wochen

* Meist weniger 'anheimelnde' Umgebung als in der Suchtklinik

* Typische Behandlungsangebote:

1.) Medizinische Entgiftung

---> Prävention und Behandlung von Intoxikationen, Krämpfen, Delirien, Halluzinationen, psychischen Störungen und Psychosen

2.) Vermittlung einer weiterführenden Suchtbehandlung, evtl. Kontakt zu Selbsthilfegruppen

3.) Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Abteilungen

+++ Allgemeinkrankenhaus

Die Entgiftung im Allgemeinkrankenhaus ist meist nicht zu empfehlen, weil der Zugang zu Alkohol hier sehr leicht ist, und weil die speziellen Bedürfnisse von Alkoholkranken oft nicht ausreichend berücksichtigt werden (können).

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+++ Soziotherapeutische Einrichtungen

* Die Entwöhnungsbehandlung dauert meist 3 Monate mit evtl. einer teilstationären Behandlung im Anschluss

* In der Regel als Alternative zur 'teuren' Suchtfachklinik

* Meist für chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke

--- Typisches Behandlungsangebot ---

1.) Beschäftigungstherapie

2.) Lebenspraktische Übungen (Rollenspiele etc.)

3.) Gedächtnis- und Konzentrationstraining

4.) Wenn möglich Vorbereitung zur Teilnahme an Therapien

Einige Adressen finden Sie hier »

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+++ Tageskliniken (Teilstationäre Einrichtungen)

Tageskliniken bundesweit »

* Zur Begleitung der Entwöhnung nach der Entgiftung als Alternative zum stationären Aufenthalt oder zur Verkürzung der stationären Therapie (oft aus Kostengründen, aber auch, um eine schnelle Wiedereingliederung in das gewohnte Umfeld zu ermöglichen)

* Zwischen 8 und 12 Wochen täglich von früh bis etwa 16 Uhr

* Leider oft lange Wartezeiten


--- Typisches Behandlungsangebot ---

1.) Lebenspraktische Hilfe bei alltäglichen Konflikten

2.) Kognitives und motorisches Training bei organischen und hirnorganischen Beeinträchtigungen, Förderung intellektueller Kapazitäten, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Probearbeiten

3.) Alltagstraining durch strukturierte Tagesabläufe

4.) Verhaltenstherapeutisches Bewusstmachen und Aufbrechen von Trink- und Verhaltensmustern, die die Sucht fördern; Rollenspiele

5.) Rückfallprävention

6.) Psychotherapie, Gruppentherapie

7.) Gespräche mit Angehörigen und Freunden

---> 'Ausrutscher' und Rückfälle sollten auch hier wieder kein Grund sein, die Behandlung abzubrechen, und wenn, dann nur bei gleichzeitiger Vermittlung in geeignetere Behandlungsformen (Entgiftungsstationen, Suchtklinik etc.)

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Tipps und Tricks

* Unternehmen Sie viele Freizeitaktivitäten, die Ihnen gefallen und die Sie entspannen. Ruhe und Ablenkung sind das A und O Ihres Wohlbefindens.

* Meiden Sie Menschenmengen.

* Trinken Sie keinen Kaffee oder Tee und rauchen Sie nach Möglichkeit nicht, weil das zu mehr Unruhe führt. Trinken Sie stattdessen viel Wasser, Säfte und Softdrinks, und essen Sie regelmäßig.

* Schlafstörungen sind normal und werden wieder verschwinden. Bitte greifen Sie nicht oft zu Schlafmitteln; sie führen mit der Zeit selbst zu Schlafstörungen und zu Abhängigkeit.

* Treiben Sie viel und regelmäßig Sport. Bewegung setzt Endorphine frei und führt so auf gesundem Wege zu 'rauschhaften' Zuständen.

* Sollten Sie einen unbekannten Arzt aufsuchen oder einmal wegen Beschwerden oder wegen eines Unfalls ins Krankenhaus kommen, weisen Sie das Personal darauf hin, dass Sie 'trockener' Alkoholiker sind, damit man Ihnen keine alkoholhaltigen Medikamente verabreicht. Am besten tragen Sie eine entsprechende Notiz immer bei sich.

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