» Entzug
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--- Bestandteile des Entzugs gemäß der "Suchtvereinbarung"
von 1978 sind ---
1.) ENTGIFTUNG (akutmedizinische Versorgung) und
2.) ENTWÖHNUNG (sozialmedizinische
und psychotherapeutische Betreuung)
...als ambulante oder
stationäre Form der medizinischen Rehabilitation.
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Entgiftung
+++ Selbstentzug oder stationäre Entgiftung?
Der körperliche Entzug (die Entgiftung) sollte in jedem Fall
unter ärztlicher Aufsicht, am besten aber stationär in
einer Suchtfachklinik erfolgen. Da bestimmte Begleiterscheinungen
des Entzugs - wie Delirien,
Krampfanfälle,
Kreislaufschwäche und Depressionen
- lebensgefährlich sein können, ist von einem Selbstentzug
oder vom 'Runtertrinken' zu Hause dringend abzuraten!!!
Bei einem Krampfanfall während des Entzugs verlieren viele
Alkoholkranke das Bewusstsein; einige ersticken an ihrem Erbrochenen.
Das Entzugsdelirium ist von Wahnvorstellungen begleitet, die manche
Betroffene bis zum Äußersten treiben. Sie werden für
sich und ihre Umwelt zu einer ernsthaften Bedrohung. Diese Halluzinationen
sind nicht durch einen erneuten Alkoholkonsum, sondern nur noch
durch Medikamente
aufzulösen!
Wichtig: Informationen zum Selbstentzug »
Suchtfachkliniken bundesweit »
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+++ In welchen Fällen sollte dringend stationär entgiftet werden?
* Suizidgefahr
* Polytoxikomanie (Mehrfachabhängigkeit von Medikamenten
oder Drogen)
* Schwere Entzüge in der Vergangenheit (v.a. mit Krämpfen
und Anfällen)
* Gescheiterte ambulante Entzüge in der Vergangenheit
* Schlechter Allgemeinzustand
* Körperliche Erkrankungen
* Psychische Probleme
* Verwirrtheit oder Halluzinationen
* Neigung zum Erbrechen
Wichtig: Schon beim geringsten Zweifel immer stationär entgiften!
Fehleinschätzungen können tödlich enden.
Das Angebot therapeutischer Einrichtungen »
+++ Entzug in der Klinik
Jeder Arzt kann auf Wunsch des Betroffenen die stationäre
Einweisung in ein Krankenhaus einleiten. Die Entgiftung erfolgt
meist in Entzugskliniken
oder in den zuständigen Abteilungen der psychiatrischen Landeskliniken
oder der Allgemeinkrankenhäuser. Die Überweisung muss
dann nur noch vom zuständigen Rentenversicherungsträger
genehmigt werden. Leider sind nicht immer sofort freie Betten vorhanden,
so dass bis zur Entgiftung im ungünstigsten Fall einige Wochen
vergehen können.
Ein Klinikaufenthalt hat neben der ärztlichen Überwachung
den Vorteil, dass parallel zur Entgiftung mit einer
psychotherapeutischen
Unterstützung begonnen werden kann. Wichtig ist auch, dass
der Alkoholkranke von seinem täglichen Umfeld losgelöst
ist, das oftmals suchtbegünstigend auf ihn eingewirkt hat.
Im Gegensatz zum Personal in vielen 'normalen' Krankenhäusern
hat man in der Entzugsklinik
Verständnis für die Probleme des Alkoholkranken. Alles
ist darauf ausgerichtet, den Kranken zur Ruhe kommen zu lassen und
während der schlimmsten Zeit rund um die Uhr ärztlich
und emotional zu betreuen. Hier gibt es keine Vorurteile, Ausgrenzungen
und Demütigungen wie in der Welt 'draußen'.
Leider werden im Anschluss an den Entzug von den Leistungsträgern
statt 6 Monaten oft nur noch 4 Monate Entwöhnungsbehandlung
bewilligt. Dadurch verschlechtert sich vor allem die Prognose für
Abhängige, die weniger stabil sind (z.B. mit psychischen Problemen,
mehreren Rückfällen, einem schlechten sozialen Umfeld). Oft
werden solche Patienten an Kliniken verwiesen, die
Rückfälle
bzw. Verstöße gegen das stationäre 'Trinkverbot'
mit 'Rausschmiss' ahnden, also besonders rigide organisiert sind.
Nach einer solchen vorzeitigen Entlassung stürzen viele Süchtige
wieder vollkommen ab. Sie sind in der Folge weniger bereit und in
der Lage, sich noch einmal einer Therapie zu unterziehen, und bekommen
auch selten erneut einen guten Therapieplatz.
+++ Wer trägt die Kosten?
Die Kosten tragen die Krankenkassen oder die Institutionen der Sozialhilfe
(Stichwort: "Krankenhilfe").
+++ Wie lange dauert der Entzug?
Die Entzugserscheinungen sind in der Regel nach 24 Stunden am schlimmsten,
nach 3 Tagen ist das Gröbste meist ausgestanden. Besteht jedoch
eine Mehrfachabhängigkeit (z.B. eine zusätzliche Medikamenten-
oder Drogenabhängigkeit), dauert der Entzug
wesentlich länger. Nach 7-13 Tagen sind die meisten körperlichen
Symptome verschwunden. Die psychischen Entzugserscheinungen bestehen
jedoch in der Regel über längere Zeit fort.
Eine Entzugsbehandlung wird meist für die Dauer von 2 Wochen
bewilligt; einige Krankenkassen räumen mehr Zeit ein ('Motivierungsphase').
+++ Körperliche Entzugserscheinungen
Zittern, Schwitzen oder Frieren, Übelkeit, Brechreiz, Kribbeln in den
Extremitäten, Kreislaufprobleme, Schwächeanfälle, Koordinationsstörungen,
Sehstörungen, Kopf-, Magen- und Gliederschmerzen, Durchfall, Herzrasen,
Mundtrockenheit, Artikulationsstörungen, Juckreiz
+++ Psychische Entzugserscheinungen
Extreme Angst, Unruhe, Nervosität, Anspannung, verminderte
Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnisschwäche, Depressionen,
Aggressionen, Schlaflosigkeit, Bewusstseinstrübungen, Wahrnehmungsstörungen
mit Halluzinationen,
Verfolgungswahn und/oder Delirien...
+++ Gefährliche Entzugserscheinungen
Krampfanfälle,
Delirium
Tremens
Große Krampfanfälle ('Grand Mal') können tödlich
enden. Die Betroffenen stürzen wie ein Stein zu Boden und können
sich dabei ernstlich verletzen, weil ihnen jegliche Kontrolle über
ihren Körper abhanden gekommen ist.
Das Entzugssyndrom mit Delir und/oder Krampfanfall dauert länger
als das einfache Entzugssyndrom. Es bedarf einer konsequenten medikamentösen
Behandlung und Überwachung sowie der ständigen diagnostischen
Kontrolle, um z. B. Kopfverletzungen nach Stürzen nicht zu übersehen.
+++ Risikoabschätzung über die Komplikationen des Alkoholentzugs
--- Risikofaktoren für ein Entzugssyndrom sind (laut
APA 2002) ---
- Sehr hoher Alkoholkonsum oder Toleranzentwicklung
- Früheres Entzugssyndrom mit Delir
- Begleitkonsum von anderen Suchtmitteln
- Körperliche oder psychiatrische Komorbidität
- Wiederholte Misserfolge ambulanter Abstinenzversuche
Zur Risikoabschätzung wird in Deutschland vor allem die Alkohol-Entzugsskala
(AES-Skala) von Wetterling verwendet. Im internationalen Raum kommt
die CIWA-A-Skala von Sullivan et al. am häufigsten zur Anwendung.
AES-Skala: Wetterling T, Kanitz RD, Besters B,
Fischer D, Zerfass B, John U, Spranger H, Driessen M (1997) A new
rating scale for the assessment of the alcohol-withdrawal syndrome).
Alcohol Alcohol 32:753-60
CIWA-A-Skala: Sullivan JT, Sykora K, Schneiderman
J, Naranjo CA, Sellers EM (1989) Assessment of alcohol withdrawal:
the revised clinical institute withdrawal assessment for alcohol
scale. British Journal of Addiction; 84:1353-1357.
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Entwöhnung
+++ Die Hintergründe ...
Nach dem körperlichen Entzug bleibt die psychische Abhängigkeit
meist noch über Monate und Jahre schmerzhaft spürbar.
Da das 'Suchtgedächtnis' und somit die Alkoholabhängigkeit
lebenslang bestehen bleiben, muss jeder Betroffene lernen, in Zukunft
trotz Einschränkungen zufrieden zu leben. Dabei hilft eine
umfangreiche Entwöhnungsbehandlung über mehrere (in der
Regel 4-6) Monate. Sie dient der körperlichen und psychischen
Rehabilitation und soll die Wiedereingliederung in das gewohnte
Umfeld erleichtern.
Im Zuge der Sparmaßnahmen der Gesundheitsreform werden in
letzter Zeit leider immer häufiger nur noch ambulante oder
Kurzzeittherapien bewilligt (6-8 Wochen). Nur noch wenige 'Rückfällige'
kommen in den Genuss mehrerer 'guter' Therapien. Dadurch verschlechtert
sich die Situation Abhängiger in Deutschland dauerhaft. Außerdem
entstehen der Gesellschaft durch die Folgen unzureichend behandelter
Sucht langfristig erheblich höhere Kosten als durch hochwertige
Therapien.
+++ Wann?
* ... sollte sich möglichst nahtlos an die Entgiftung anschließen
+++ Wo?
* Ambulante Reha: in einer anerkannten Psychosozialen
Beratungsstelle
* Stationäre Reha: in einer spezialisierten Fachklinik bzw.
der Entwöhnungsabteilung;
Liste stationärer Einrichtungen
+++ Stationäre Entwöhnung
Großes therapeutisches Angebot:
Einzel- und Gruppentherapie, Arbeitstherapie, Gestaltungstherapie,
Sport, Entspannung und Körpertherapie, Kontakt zu Selbsthilfegruppen,
soziale Begleitung, Übungen zur Wiedereingliederung, Rückfallprophylaxe
und gute medizinische Betreuung
+++ Ambulante Entwöhnung
Bei Haus- oder Fachärzten, Suchtberatungen und den Suchtambulanzen
der psychiatrischen Kliniken
--- Pro ambulant ---
1.) Das gewohnte Umfeld (Familie, Freunde, Arbeit) bleibt erhalten
und kann integriert werden.
2.) Therapie und Alltag greifen ineinander; Probleme können
sofort besprochen werden
3.) Der Arbeitsplatz muss nicht verlassen werden
4.) Bei Rückfallgefährdung
nach dem Entzug ist eine schnelle alltagsnahe Intervention möglich
5.) Die Behandlung ist kostengünstiger
--- Kontra ambulant ---
1.) Suchtverstärkende und -erhaltende Faktoren im sozialen Umfeld
bleiben erhalten (trinkende Freunde etc.)
2.) Gruppentherapie und geregelter Kontakt zu Selbsthilfegruppen nicht überall gewährleistet
3.) Keine medizinische 'Rund-um-Betreuung'
4.) Geringeres therapeutisches Angebot als in der Klinik
+++ Integrierte stationär-ambulante Rehabilitation
z.B. 12 Wochen stationär, 26 Wochen ambulant möglich
+++ Kosten und Leistungen?
* ... trägt entweder der zuständige Rentenversicherungsträger
(LVA, BfA) oder die Krankenkasse bzw. das Sozialamt (Eingliederungsbeihilfe).
* Jeder von Alkohol, Medikamenten oder Drogen Abhängige hat
ein Recht auf Behandlung, denn Sucht ist nach internationaler Diagnostik
und der Rechtsprechung der obersten Gerichte eine behandlungsbedürftige
Krankheit.
* Der Anspruch auf Finanzierung ist per Gesetz einklagbar.
* Sozialhilfeempfänger und Kassenpatienten werden per Gesetz
gleich behandelt.
* Der Kostenträger bestimmt zwar Art, Dauer und Ort der Entwöhnungsbehandlung
unter Berücksichtigung der Schwere der Krankheit und der persönlichen
Verhältnisse des Betroffenen, muss dabei aber die im Sozialbericht
formulierten Wünsche der Betroffenen angemessen berücksichtigen
(laut § 2 der
Suchtvereinbarung (PDF)
von 1978).
* Zuzahlungen müssen in der Regel nicht geleistet werden.
* Übergangsgeld wird zu geringeren Sätzen weiterhin gewährt.
* Bei stationären Entwöhnungsbehandlungen ist eine Anrechnung
des Jahresurlaubs durch den Arbeitgeber im Regelfall nicht statthaft.
* Wenn ältere Betroffene, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen,
von den Leistungen ausgeschlossen werden, muss die Krankenkasse
die Kosten tragen.
* Wiederholungsbehandlungen sind im Abstand von vier Jahren grundsätzlich,
bei Suchtkranken aber auch früher möglich, denn Rückfälle
gehören zum Krankheitsbild. Allerdings werden dann meist nur
noch kürzere Zeiten bewilligt.
+++ Beratung
* Es ist ratsam, sich vorher ausführlich beraten zu lassen,
welche Entwöhnungstherapie am besten geeignet ist.
* Beratung findet statt im Krankenhaus (Sozialdienst), bei der
örtlichen Psychosozialen Beratungsstelle (Gesundheitsamt, Caritas,
Diakonie etc.) und in Selbsthilfegruppen. Links.
+++ Voraussetzungen und Antragsverfahren
1.) Mindest-Versicherungszeiten/ Beitragszahlungen
---> bei der Versicherung nachfragen
2.) Medizinisches Gutachten, das die Notwendigkeit der Entwöhnung bestätigt
---> bei Arzt oder Beratungsstelle nachfragen
3.) Sozialbericht
---> bei Beratungsstelle oder Sozialdienst nachfragen
4.) Antrag
---> bei Beratungsstelle oder Sozialdienst nachfragen
---> Vollständige Unterlagen einreichen!
---> Wenn über den Antrag nicht innerhalb von 6 Wochen entschieden
ist, muss die LVA vorleisten!
Mehr Infos zum Antrag »
5.) 'Motivation'
Die Kostenträger (besonders die Rentenversicherer) fordern
von den Betroffenen ein Minimum an 'Motivation' = Krankheitseinsicht
und den Mut zur Therapie und Nachsorge. Selbsthilfegruppen
beraten diesbezüglich.
6.) Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
Um eine Rehabilitation in einer Fachklinik bewilligt zu bekommen,
"...muss die Aussicht bestehen, dass nach der Entwöhnungsbehandlung
die Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben wieder gegeben ist.
Dies kann auch bei Arbeitslosigkeit gegeben sein, denn gerade die
stationäre Behandlung (Arbeitstherapie, Praktika) verbessert
die Chancen erheblich!" Fehlt es hier an einer günstigen
Prognose, müssen statt der Rentenversicherer die Krankenkasse
und die Sozialhilfeträger die Behandlung bezahlen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Rentenversicherung
die Kosten. Ablehnende Entscheidungen müssen begründet werden; dagegen
ist ein kostenfreier Widerspruch möglich. Die Chancen stehen in der Regel gut.
--- Geringere Chancen für die Bewilligung haben Patienten mit ---
* höherem Lebensalter,
* langjähriger Abhängigkeit,
* wiederholter Antragstellung (mehrere Rückfälle, Therapieabbrüche,
'Drehtürpatienten'),
* 'mangelnder Motivation',
* Arbeitslosenstatus,
* instabiler sozialer Situation (Obdachlosigkeit, wechselnden Wohnungen),
* somatischem und psychosomatischem Befund (psychischen Erkrankungen,
Persönlichkeitsstörungen...)
(Quelle: Weissinger 1997)
+++ Das Beratungsgespräch
Auf der Beratungsstelle oder beim Sozialdienst wird gemeinsam mit
dem Betroffenen geklärt, welche Therapie am besten geeignet ist. Wichtige Kriterien dabei sind:
Art, Ort und Dauer.
--- Was muss geklärt werden? ---
* Ambulante Entwöhnung und/ oder Behandlung in einer Klinik?
* Behandlungsdauer?
* Klinik vor Ort oder in größerer Entfernung?
* Welcher Klinik-Typ?
---> Reine Frauen- oder Männer-Klinik, größere
oder kleinere Klinik, mit welchem Behandlungsspektrum? - vorher genau
informieren!
Der Klinikwunsch des Betroffenen wird im Sozialbericht erfasst und
ist für den Kostenträger verbindlich. Eine Ablehnung muss
vom Kostenträger begründet werden. Ein Widerspruch ist
möglich.
Quelle »
+++ Aufnahmeantrag für eine Therapie
* ... in Absprache mit der Beratungsstelle
* ... Anschriften der Beratungsstellen zu erfragen bei den
1.) Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
(Diakonie,
Caritas,
Paritätischer
Wohlfahrtsverband u. a.),
2.) Abstinenzverbänden (Adressen hier)
3.) Sozial- und Gesundheitsämtern
* ... ausgefüllten ANTRAGSVORDRUCK mit
einem ärztlichen GUTACHTEN und
einem SOZIALBERICHT
(von der Beratungsstelle für Suchtkranke anzufertigen)
bei dem jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen.
* ... Ist der Rentenversicherungsträger nicht zuständig,
wird die Zuständigkeit der Krankenkasse geprüft
bzw. Sozialhilfe in Anspruch genommen.
* ... Die Versicherungszeiten sollten vorher bei der zuständigen Krankenkasse
in den Antragsvordruck eingetragen werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
* ... Auch 'Eilverfahren' sind möglich.
* ... Vorsicht: Einige Privatkrankenkassen haben 'Sucht' aus ihren
Leistungen ausgeschlossen!
Privat Zahlende setzen sich über die Beratungsstelle direkt mit
der Klinik in Verbindung.
Quelle
und aktuelle Infos im Gesundheitswesen »
Schriftenreihe der BAG für Rehabilitation (als PDF) »
zu den Themen Zuzahlungen, Behandlungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen
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Therapeutische Einrichtungen für Entzug und Entwöhnung
+++ Suchtfachkliniken
Jahresstatistik der Beratungs- und Behandlungsstellen »
Suchtfachkliniken bundesweit »
* ... Leider wird nur ein kleiner Teil der Suchtkranken in einer Fachklinik
behandelt, weil Therapien nicht bewilligt werden oder diese Alternative gar nicht
bekannt ist.
* ... Bereits stark körperlich und geistig erkrankte Abhängige
und 'Drehtürpatienten' kommen in der Regel nicht in den Genuss einer Behandlung
in der 'teuren' Fachklinik. Sie werden eher in Pflegeheime, Psychiatrien und
Obdachlosenheime 'abgeschoben', ohne eine nennenswerte Rehabilitationsbehandlung
zu erfahren.
* ... 'Gute' Kliniken stehen dagegen meist nur 'guten', 'pflegeleichten'
Alkoholikern zur Verfügung.
* ... Bis zur Aufnahme in der Suchtfachklinik müssen oft Wartezeiten
von mehreren Wochen oder Monaten eingeplant werden.
* ... Viele Abhängige werden nicht in einer Klinik in Wohnortnähe
behandelt, sondern vom Leistungsträger in Kliniken
geschickt, die gerade 'Bedarf' haben. Das wirkt sich
negativ auf Motivation und Heilung aus, weil Verwandte und Freunde
nicht zu Besuch kommen können. Der Kontakt zu örtlichen Selbsthilfegruppen
reißt ab, und eine gute Nachsorge vom selben Arzt/Therapeuten
ist nicht gewährleistet. Andererseits kann ein Wechsel der Umgebung
aber auch von Vorteil sein, wenn der Freundeskreis vorwiegend aus anderen
Alkoholikern bestand. Manchmal sind weiter entfernte Kliniken auch größer
und besser ausgestattet als Kliniken 'vor Ort'.
* ... Nach der Entgiftung werden viele Patienten nicht in derselben
Klinik weiterbehandelt ('entwöhnt'), obwohl das durchaus möglich
wäre, sondern entlassen und nach einer Wartezeit woanders weiterbehandelt.
In dieser Zeit werden viele Abhängige
rückfällig.
Auch die Gewöhnung an neue Kliniken stellt eine psychische
Belastung dar, die den Prozess der Entwöhnung weiter gefährdet.
* ... Eine Änderung des Suchtverhaltens braucht Zeit und 'Kompetenzen'
im Umgang mit der Krankheit, die in den verschiedensten therapeutischen
Maßnahmen vermittelt werden...
--- Zu den Behandlungs-Angeboten zählen ---
1.) Informationen über die Krankheit und
Motivationsarbeit
in der Gruppe (ein- bis mehrmals pro Woche)
2.) Einzeltherapeutische Sitzungen (fast täglich)
3.) Gruppentherapie (fast täglich)
4.) Entspannungsübungen, Körpertherapie, Musik- und Tanztherapie,
Autogenes Training, Kunst, Sport (gegen Schlafstörungen, Unruhe,
Stress)
5.) Kognitives Training ('Brainjogging')
6.) Sozialtherapeutische Unterstützung (Hilfe bei der Arbeits-
und Wohnungssuche, Schuldenregulierung, strafrechtliche Unterstützung...)
7.) Bereitstellung sozialer Kontakte (Verbindungen zu internen
und externen Selbsthilfegruppen, 'Ehemaligentreffen'...)
8.) Angehörigenseminare, Paar- und Familientherapie
9.) Medizinische Betreuung auf hohem Niveau (auch zur Suizidprävention,
zum Erkennen erster Zeichen von Demenz, Leberschäden, Depressionsbehandlung)
10.) Rückfallprävention
(Rollenspiele,
Verhaltenstherapie,
'Realitätstraining' im alten Umfeld (z.B. Lieblingskneipe))
* Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Therapeuten und Betroffenen
ist das A und O für eine erfolgreiche Entwöhnung. Alle Behandlungsschritte
werden dabei gemeinsam geplant und absolviert.
+++ Selbsthilfeorganisationen
Der Weg in die Abstinenz
ist lang und steinig. Oftmals können Angehörige und Freunde
die Veränderungen nicht nachvollziehen, die jede Etappe auf
diesem Weg mit sich bringt. Da kann es helfen, sich mit Menschen
zu unterhalten, die dasselbe durchmachen oder schon hinter sich
haben. Ohne die Unterstützung von 'Gleichgesinnten' ist das
'Durchhalten' erfahrungsgemäß viel schwerer. Ein frühzeitiger
Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe ist daher nahezu unerlässlich
für dauerhafte Abstinenz,
weil sonst die nötige 'Rückendeckung' fehlt. Gerade in
Krisen, die eine große
Rückfallgefahr
bergen, können andere 'Trockene' mit Rat und Tat zur Seite
stehen. Allerdings sollte es eine Gruppe sein, in der man sich wohl
fühlt, und mit deren Zielen man sich identifizieren kann.
Die Anonymen Alkoholiker haben beispielsweise einen christlichen
Hintergrund. Ihr Programm basiert auf
12 Schritten.
Hier finden
Sie Links zu allen großen Selbsthilfeorganisationen »
+++ Entgiftungsstationen psychiatrischer Kliniken
* Die Entgiftung dauert in der Regel 1-2 Wochen
* Meist weniger 'anheimelnde' Umgebung als in der Suchtklinik
* Typische Behandlungsangebote:
1.) Medizinische Entgiftung
---> Prävention und Behandlung von Intoxikationen, Krämpfen,
Delirien,
Halluzinationen,
psychischen Störungen und Psychosen
2.) Vermittlung einer weiterführenden Suchtbehandlung, evtl. Kontakt zu Selbsthilfegruppen
3.) Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Abteilungen
+++ Allgemeinkrankenhaus
Die Entgiftung im Allgemeinkrankenhaus ist meist nicht zu empfehlen,
weil der Zugang zu Alkohol hier sehr leicht ist, und weil die speziellen
Bedürfnisse von Alkoholkranken oft nicht ausreichend berücksichtigt
werden (können).
+++ Soziotherapeutische Einrichtungen
* Die Entwöhnungsbehandlung dauert meist 3 Monate mit evtl.
einer teilstationären Behandlung im Anschluss
* In der Regel als Alternative zur 'teuren' Suchtfachklinik
* Meist für chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke
--- Typisches Behandlungsangebot ---
1.) Beschäftigungstherapie
2.) Lebenspraktische Übungen (Rollenspiele etc.)
3.) Gedächtnis- und Konzentrationstraining
4.) Wenn möglich Vorbereitung zur Teilnahme an Therapien
Einige Adressen finden Sie hier »
+++ Tageskliniken (Teilstationäre Einrichtungen)
Tageskliniken bundesweit »
* Zur Begleitung der Entwöhnung nach der Entgiftung als Alternative
zum stationären Aufenthalt oder zur Verkürzung der stationären
Therapie (oft aus Kostengründen, aber auch, um eine schnelle Wiedereingliederung
in das gewohnte Umfeld zu ermöglichen)
* Zwischen 8 und 12 Wochen täglich von früh bis etwa 16 Uhr
* Leider oft lange Wartezeiten
--- Typisches Behandlungsangebot ---
1.) Lebenspraktische Hilfe bei alltäglichen Konflikten
2.) Kognitives und motorisches Training bei organischen und hirnorganischen
Beeinträchtigungen,
Förderung intellektueller Kapazitäten, Fähigkeiten
und Fertigkeiten, Probearbeiten
3.) Alltagstraining durch strukturierte Tagesabläufe
4.) Verhaltenstherapeutisches Bewusstmachen und Aufbrechen von Trink-
und Verhaltensmustern, die die Sucht fördern; Rollenspiele
5.) Rückfallprävention
6.) Psychotherapie,
Gruppentherapie
7.) Gespräche mit Angehörigen
und Freunden
---> 'Ausrutscher' und Rückfälle sollten auch hier wieder kein
Grund sein, die Behandlung abzubrechen, und wenn, dann nur bei gleichzeitiger
Vermittlung in geeignetere Behandlungsformen (Entgiftungsstationen,
Suchtklinik etc.)
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Tipps und Tricks
* Unternehmen Sie viele Freizeitaktivitäten, die Ihnen gefallen
und die Sie entspannen. Ruhe und Ablenkung sind das A und O Ihres Wohlbefindens.
* Meiden Sie Menschenmengen.
* Trinken Sie keinen Kaffee oder Tee und rauchen Sie nach Möglichkeit
nicht, weil das zu mehr Unruhe führt. Trinken Sie stattdessen
viel Wasser, Säfte und Softdrinks, und essen Sie regelmäßig.
* Schlafstörungen sind normal und werden wieder verschwinden.
Bitte greifen Sie nicht oft zu Schlafmitteln; sie führen mit
der Zeit selbst zu Schlafstörungen und zu Abhängigkeit.
* Treiben Sie viel und regelmäßig Sport. Bewegung setzt
Endorphine frei und führt so auf gesundem Wege zu 'rauschhaften'
Zuständen.
* Sollten Sie einen unbekannten Arzt aufsuchen oder einmal wegen
Beschwerden oder wegen eines Unfalls ins Krankenhaus kommen, weisen Sie
das Personal darauf hin, dass Sie 'trockener' Alkoholiker sind,
damit man Ihnen keine alkoholhaltigen Medikamente verabreicht. Am
besten tragen Sie eine entsprechende Notiz immer bei sich.
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